Aufbewahrungsfristen für Rechnungen: 8 Jahre seit 2025
Wie lange Sie Rechnungen, Geschäftsbriefe und Bücher aufbewahren müssen und wann die Frist beginnt.
Rechnungen gehören zu den Buchungsbelegen. Seit dem 1. Januar 2025 müssen sie nach dem Bürokratieentlastungsgesetz IV nur noch acht statt zehn Jahre aufbewahrt werden.
Die Fristen im Überblick
- Rechnungen und andere Buchungsbelege: 8 Jahre
- Handels- und Geschäftsbriefe, etwa Angebote und Mahnungen: 6 Jahre
- Bücher, Inventare und Jahresabschlüsse: 10 Jahre
Wann die Frist beginnt
Die Frist beginnt in der Regel mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt oder die Aufzeichnung gemacht wurde. Eine Rechnung vom März 2026 wird also bis Ende 2034 aufbewahrt.
Praktische Hinweise
- Elektronisch erhaltene Rechnungen müssen Sie elektronisch aufbewahren. Ein Ausdruck allein genügt nicht.
- Die Unterlagen müssen für die Dauer der Frist lesbar und auffindbar bleiben.
- Privatpersonen müssen Rechnungen über Leistungen an einem Grundstück zwei Jahre aufbewahren.
Aufbewahren bedeutet nicht automatisch löschen nach Fristende. Laufende Verfahren oder Steuerprüfungen können die Frist verlängern.