E-Rechnung: Was 2026 und 2027 gilt
Empfangspflicht, Übergangsfristen und Ausnahmen für Kleinunternehmer und kleine Beträge im Überblick. Stand: Oktober 2026.
Die E-Rechnung ist keine PDF per E-Mail. Gemeint ist ein strukturierter Datensatz nach der europäischen Norm EN 16931, etwa im Format XRechnung oder ZUGFeRD. Eine eingescannte oder als PDF verschickte Rechnung zählt nicht dazu.
Der Zeitplan
- Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Das gilt auch für Kleinunternehmer.
- Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen Rechnungen zwischen Unternehmen im Inland noch auf Papier oder, mit Zustimmung des Empfängers, in anderen elektronischen Formaten wie PDF gestellt werden.
- Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz E-Rechnungen ausstellen.
- Ab dem 1. Januar 2028 gilt die Ausstellungspflicht grundsätzlich für alle Unternehmen bei inländischen B2B-Umsätzen.
Ausnahmen
- Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen keine E-Rechnungen ausstellen.
- Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro sind ausgenommen.
- Rechnungen an Privatpersonen unterliegen keiner Pflicht.
Dieses Werkzeug erstellt PDF-Rechnungen, keine E-Rechnungen. Bis Ende 2026 genügt das im B2B-Bereich in der Regel. Prüfen Sie rechtzeitig, ob Sie ab 2027 oder 2028 ein Programm mit XRechnung- oder ZUGFeRD-Export benötigen. Die Quellen zur Reichweite der Ausnahmen weichen teils voneinander ab, im Zweifel gelten die aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums.