Stornorechnung und Gutschrift erstellen
Hebt eine frühere Rechnung ganz oder teilweise auf. Die Beträge erscheinen negativ. Geben Sie die ursprüngliche Rechnung als Bezug an.
Weitere Dokumentarten
- Rechnung mit USt: Mit 19 %, 7 % oder 0 % Umsatzsteuer. Für Firmen und Selbstständige.
- Kleinunternehmer (§ 19): Ohne Umsatzsteuer, mit Pflichthinweis nach § 19 UStG.
- Kleinbetrag (bis 250 €): Vereinfachte Rechnung bis 250 € brutto.
- Abschlagsrechnung: Teilzahlungen bei längeren Projekten anfordern.
- Schlussrechnung: Gesamtabrechnung mit Abzug der Abschläge.
- Storno oder Gutschrift: Rechnung aufheben oder korrigieren. Beträge negativ.
- Reverse Charge (§ 13b): Steuerschuld beim Empfänger, mit beiden USt-IdNr.
- Von Privatperson: Verkauf oder Leistung unter Privatpersonen, ohne USt.
- Proforma: Kostenübersicht ohne steuerliche Rechnungswirkung.
- Angebot: Preisangebot mit Gültigkeitsdatum.
- Zahlungserinnerung und Mahnung: Von der freundlichen Erinnerung bis zur letzten Mahnung.