Zahlungserinnerung und Mahnung erstellen
Tragen Sie die offene Rechnung als Position ein. Wählen Sie die Mahnstufe, die neue Frist und, falls zulässig, Mahngebühren oder Verzugszinsen.
Weitere Dokumentarten
- Rechnung mit USt: Mit 19 %, 7 % oder 0 % Umsatzsteuer. Für Firmen und Selbstständige.
- Kleinunternehmer (§ 19): Ohne Umsatzsteuer, mit Pflichthinweis nach § 19 UStG.
- Kleinbetrag (bis 250 €): Vereinfachte Rechnung bis 250 € brutto.
- Abschlagsrechnung: Teilzahlungen bei längeren Projekten anfordern.
- Schlussrechnung: Gesamtabrechnung mit Abzug der Abschläge.
- Storno oder Gutschrift: Rechnung aufheben oder korrigieren. Beträge negativ.
- Reverse Charge (§ 13b): Steuerschuld beim Empfänger, mit beiden USt-IdNr.
- Von Privatperson: Verkauf oder Leistung unter Privatpersonen, ohne USt.
- Proforma: Kostenübersicht ohne steuerliche Rechnungswirkung.
- Angebot: Preisangebot mit Gültigkeitsdatum.
- Zahlungserinnerung und Mahnung: Von der freundlichen Erinnerung bis zur letzten Mahnung.