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Ratgeber

Kleinbetragsrechnung bis 250 Euro: weniger Pflichtangaben

Bei kleinen Beträgen reicht eine vereinfachte Rechnung. Wir zeigen, was genügt und wann die Grenze überschritten ist.

Beträgt der Rechnungsbetrag höchstens 250 Euro brutto, dürfen Sie eine Kleinbetragsrechnung ausstellen. Das gilt zum Beispiel für Kassenbons, Tankquittungen oder kleine Handwerksaufträge. Die Regeln stehen in § 33 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV).

Das muss drinstehen

  • Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmens
  • Ausstellungsdatum
  • Menge und Art der Lieferung oder Umfang und Art der Leistung
  • Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe, also der Bruttobetrag
  • Der Steuersatz, oder ein Hinweis auf die Steuerbefreiung

Das entfällt

  • Name und Anschrift des Empfängers
  • Steuernummer oder USt-IdNr. des Ausstellers
  • Die fortlaufende Rechnungsnummer
  • Die getrennte Angabe von Netto und Steuerbetrag
Die Grenze bezieht sich auf den Gesamtbetrag der Rechnung. Liegt er auch nur knapp über 250 Euro, brauchen Sie eine normale Rechnung.

Im Werkzeug geben Sie die Preise brutto ein. Die enthaltene Umsatzsteuer wird je Steuersatz herausgerechnet.

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