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Ratgeber

Stornorechnung und Gutschrift: eine Rechnung korrigieren

Falscher Betrag, falsche Anschrift oder stornierter Auftrag: So korrigieren Sie eine bereits gestellte Rechnung.

Eine einmal verschickte Rechnung ändern Sie nicht einfach. Stattdessen heben Sie sie auf oder berichtigen sie mit einem eigenen Dokument.

So gehen Sie vor

  1. Stellen Sie eine Stornorechnung aus. Sie bezieht sich eindeutig auf die ursprüngliche Rechnung und nennt deren Nummer und Datum.
  2. Die Beträge erscheinen mit negativem Vorzeichen, damit sich die Rechnung rechnerisch aufhebt.
  3. Stellen Sie danach, falls nötig, eine neue, richtige Rechnung mit neuer Nummer aus.

Storno oder Gutschrift?

Im Alltag meinen viele mit „Gutschrift“ eine Rechnung über einen Minusbetrag, etwa bei Rückgabe oder Preisnachlass. Davon zu unterscheiden ist die Gutschrift im Sinne des Umsatzsteuergesetzes: Dabei stellt der Leistungsempfänger die Abrechnung selbst aus. Nutzen Sie die Begriffe deshalb mit Bedacht und schreiben Sie klar dazu, worum es geht.

War die ursprüngliche Rechnung umsatzsteuerpflichtig, muss auch die Korrektur die Umsatzsteuer berücksichtigen. Bei Unsicherheit fragen Sie Ihre Steuerberatung.

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