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Ratgeber

Zahlungserinnerung und Mahnung: Fristen, Zinsen und Gebühren

Wann der Kunde in Verzug gerät, welche Zinsen zulässig sind und wie Sie in drei Stufen mahnen.

Unbezahlte Rechnungen kosten Zeit und Liquidität. Mit einem klaren Mahnablauf erhöhen Sie die Chance, dass Ihr Geld rechtzeitig ankommt, ohne das Verhältnis zum Kunden zu belasten.

Wann beginnt der Verzug?

  • Mit einer Mahnung nach Fälligkeit.
  • Ohne Mahnung, wenn ein fester Zahlungstermin vereinbart ist.
  • Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung. Gegenüber Privatpersonen gilt das nur, wenn die Rechnung darauf hingewiesen hat.

Verzugszinsen und Pauschale

Nach § 288 BGB betragen die Verzugszinsen gegenüber Privatpersonen fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, gegenüber Unternehmen neun Prozentpunkte. Den Basiszinssatz veröffentlicht die Bundesbank halbjährlich. Gegenüber Unternehmen kommt zusätzlich eine Verzugspauschale von 40 Euro in Betracht.

Der Ablauf in Stufen

  1. Zahlungserinnerung: freundlich, mit Frist von etwa sieben Tagen.
  2. 1. und 2. Mahnung: sachlich, mit Hinweis auf den Verzug und neuer Frist.
  3. Letzte Mahnung: nennt die Folgen, zum Beispiel ein gerichtliches Mahnverfahren.
Mahngebühren dürfen nur die tatsächlich entstandenen, angemessenen Kosten abdecken. Pauschale Fantasiebeträge können Streit auslösen.

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